EBE ELEKTROTECHNIK

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Notbeleuchtung - Sicherheitsbeleuchtung

Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung

Was tun bei Stromausfall? Um sich in einem Gebäude zu orientieren, oder im Fall einer Gefahr flüchten zu können, hilft eine Notbeleuchtung. Diese ist als Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben für Hochhäuser, Schulen, Hotels, große Garagen, Veranstaltungsstätten und ähnliche Objekte. Für Wohngebäude ist meist eine (einfachere) Fluchtweg-Orientierungs-Beleuchtung im Stiegenhausbereich ausreichend. Ziel ist es, durch eine Sicherheitsstromversorgung und geeignete Leuchten eine ausreichende Helligkeit und Fluchtwegführung bei Notfällen zu gewährleisten. Damit Sie sich nicht zwischen den Normen wie OIB RL2, TRVB E102, EN 1838, E8002 oder den Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung verirren, helfen wir Ihnen gerne bei der Planung bzw Installation!

OBJEKTSICHERHEITSPRÜFUNG B1300

Objektsicherheitsprüfung B1300

Mit der ÖNORM B 1300 werden regelmäßige Prüfroutinen durch Sichtkontrollen und Begutachtungen für Wohngebäude gefordert. Dies betrifft die vier Bereiche Technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren. Verantwortungsträger (Eigentümer, Gebäudeverwalter) haben über Sicherheitsbeauftragte bzw Aufgabenträger vorbeugend Bestandsdokumentationen zu erstellen und sicherheitsrelevante Belange regelmäßig  zu prüfen.

Wir haben die in der B1300 vorgeschlagene Checkliste praxisnah adaptiert, um die Entscheidungsfindung im Spannungsfeld zwischen „Konsens“ und „Stand der Technik“ , zwischen Haftungsfragen und Investitionskosten vorzubereiten.

Neben der aus dem AGBG abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht, fordert das Bauwerksbuch (§128 Wiener Bauordnung) dezidiert auch eine Dokumentation der Instandhaltungs-Maßnahmen für alle Gebäude. Wenn Sie Interesse haben, Ihr ordnungsgemäßes Handeln nachweisbar zu machen, beraten und unterstützen Sie wir gerne! 

Umbauten am Dach – und was ist mit dem Blitzschutz ?

Blitz Dach Umbauten

Der AA Blitzschutz und Erdung setzt seinen Schwerpunkt 2018 auf das Thema „Dach“:
Nicht selten kommt es vor, dass nachträglich Antennen, Photovoltaikanlagen, Klimageräte und Seilsicherungsmaßnahmen usw. auf der Dachfläche montiert werden, die das Einschlags- und Schadensrisiko erhöhen. Die normgerechte Schutzwirkung durch das bestehende äußere Blitzschutzsystem wird so meist verletzt. Es kann auch sein, dass erst durch neue Dachaufbauten überhaupt eine Blitzschutzanlage nötig wird!

Lesen Sie weiter … bzw.
> besuchen Sie die „Homepage des AA Blitzschutz und Erdung der WKO

Moderne Geräte - zeitgemäßer Schutz: der „Typ A“ FI

Moderne Geräte zeitgemäßer Schutz: der „Typ A“ FI

Moderne Haushaltsgeräte werden durch elektronische Steuerungen immer effizienter. Doch ist der Betrieb dieser Geräte sicher und sind Sie und Ihre Familie im Fehlerfall geschützt?
Die richtige Wahl des FI (Fehlerstrom-Schutzschalters) ist für den sicheren Betrieb einer Anlage unerlässlich!
Sind reine Wechselstromgeräte (Glühbirnen, Heizgerät, etc.) angeschlossen, ist man mit einem herkömmlichen FI- („Typ  AC“) gut geschützt. Bei modernen Haushaltsgeräten reicht dies oft nicht, da auch pulsierende Gleichfehlerströme auftreten können. Deshalb wurde der „Typ A“ FI entwickelt, der diese Art von Fehlern erkennen und verlässlich abschalten kann.

In den Bedienungsanleitungen Ihrer Haushaltgeräte können Sie die etwaigen Anforderungen an den FI nachlesen. Wir empfehlen Ihnen: Lassen Sie im Zweifel  ältere FI im Zuge von Prüf- und Wartungsarbeiten  tauschen!

Elektroinstallation im Bad und der Duschecke

Schutzbereich Badezimmer und Duschecke

Im nassen Zustand ist der menschliche Körper um ein vielfaches leitfähiger als trocken. Daher besteht im Bereich des Bades (nasse Füße als "Erder") eine besonders hohe Gefahr. Zur Reduzierung dieser sind folgende Vorgaben in Kraft:
> Verwendung eines 30mA-FI für alle Stromkreise im Bad.
> im Schutzbereich 60cm seitlich und 225cm hoch  - also der Arm-Reichweite eines Erwachsenen - sind nur spezielle, für diesen Bereich geeignete Betriebsmittel und Verbraucher (zB für Whirlpool, Dampfdusche u.ä.) erlaubt.
> in der Wand geht der Bereich bis 5cm in die Tiefe, um zu verhindern, dass zB mit  Schrauben  eine E-Leitung angebohrt wird.
Verzichten Sie zu Ihrer Sicherheit auf die Verwendung von Verlängerungskabeln - es darf sich beim Baden kein E-Gerät zu nahe befinden!

Elektrotechnische Normen

Elektrotechnische Normen

Basis:
> Zutreffende Bauordnung, OIB-Richtlinien
> Elektrotechnikgesetz (ETG) 1992
> Elektrotechnikverordnung (ETV) 2020
> Nullungsverordnung 1998
> Elektroschutzverordnung 2012

Über die ETV sind diverse ÖVE/ÖN-Normen der Elektrotechnik einzuhalten (E1, E8001, E8101, EN62305, E8014…). Des weiteren sind wir Elektriker an die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze, kurz TAEV samt der lokalen Ausführungsbestimmungen der Netzbetreiber gebunden.

Auch andere Vorgaben sind oftmals zu berücksichtigen
> Betriebsanlagenbewilligungen - behördliche Bescheide!
> Arbeitsstättenverordnung (siehe ESchV)
> VEXAT (Verordnung zu explosionsfähiger Atmosphäre in Bezug auf Arbeitnehmer-/Bauarbeiterschutz)
> diverse TRVB's (techn. Richtlinien vorbeugender Brandschutz)